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Aktuelles

Das Landratsamt Ansbach informiert: Anmietung einer Unterkunft zur Flüchtlingsunterbringung

icon.crdate21.03.2024

Flüchtlingsunterkunft in Königshofen geplant.

Das staatliche Landratsamt informiert darüber, dass eine Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge angemietet wurde. Das Gebäude diente vorher als Pinselfabrik, befindet sich im Ortsteil Königshofen und wird künftig vom neuen Eigentümer für die genannten Wohnzwecke umgebaut.

Folgendes ist bisher zur Unterkunft bekannt:

  1. Gem. Betreibervertrag zwischen dem Landratsamt und dem neuen Eigentümer könnten hier bei entsprechendem Bedarf bis zu maximal 95 Menschen wohnen. In der Regel ergibt sich eine niedrigere Belegung, da auf Familien- und Gruppenzusammensetzungen geachtet wird.
  2. Die Belegung könnte im Falle einer Fertigstellung des Umbaus und bei Bedarf ab 01.08.2024 für die Dauer von acht Jahren beginnen.
  3. Es handelt sich um eine dezentrale Unterkunft des Landratsamtes, die dem Dauerwohnen dient. Das bedeutet, die dort lebenden Menschen sollen länger in Königshofen wohnhaft bleiben, nicht nur vorübergehend.
  4. Die Regierung von Mittelfranken weist frühestens im August 2024 die zukünftig dort lebenden Personen aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf zu. Welche Personengruppen dies sind, obliegt ebenso der Regierung von Mittelfranken.
  5. Die Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge ist eine Pflichtaufgabe des Landratsamtes als staatliche Behörde. Diese erfolgt ohne die Zustimmung der jeweiligen Gemeinde.
  6. Wie viele Personen dem Landratsamt Ansbach zugeteilt werden, ist in § 3 DVAsyl (Asyldurchführungsverordnung) gesetzlich geregelt. Hiernach ist das Landratsamt Ansbach verpflichtet, 10,5% der in Mittelfranken unterzubringenden Personen aufzunehmen.
  7. Für diese Unterkunft wurde vom Landratsamt ein sogenannter Betreibervertrag direkt mit dem Eigentümer geschlossen. Das Landratsamt bezahlt hier je Bewohner einen vorher vereinbarten Tagessatz. Dafür kümmert sich der Betreiber um alles, was zum Wohnen in der Unterkunft erforderlich ist, einschließlich eines Hausmeisters. Für die Beseitigung von Schäden und Problemen, die in der Unterkunft auftreten können, ist der Betreiber verantwortlich. Das Landratsamt Ansbach ist für die Verpflegung der untergebrachten Menschen zuständig, etwa über die in Bayern geplante Bezahlkarte.
  8. Die bisherigen Erfahrungen mit größeren Unterkünften haben gezeigt, dass sich die Bewohner in der Regel gut in das vorhandene Wohnumfeld integrieren.
  9. Wer Fragen zur Unterkunft hat, kann sich an das Funktionspostfach uk-asyl(@)landratsamt-ansbach.de oder zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr ) an die Hotline bei der Sozialhilfeverwaltung unter Telefon 0981 468-5151 wenden.
  10. Wer sich gerne ehrenamtlich engagieren und bei der Flüchtlingsarbeit unterstützen möchte, kann sich an den örtlichen Helferkreis oder an die Integrationslotsen beim Landratsamt Ansbach wenden: integrationslotse(@)landratsamt-ansbach.de
  11. Wer gerne mit einer Kleiderspende helfen möchte, setzt sich bitte mit dem örtlichen Helferkreis in Verbindung. Das Landratsamt empfiehlt hier erst einmal abzuwarten, wer in der Unterkunft untergebracht wird und welcher Bedarf dann tatsächlich bestehen wird.

Landratsamt Ansbach

Sozialhilfeverwaltung

Die Marktgemeinde Bechhofen wurde bedauerlicherweise zu o.g. Betreibervertragsschluss zwischen dem Landratsamt und dem neuen Eigentümer (Ende 2023) nicht informiert und hatte erst am 20. Februar 2024 zufällig davon Kenntnis erlangt. Zudem gab es für dieses Gebäude kein Vorkaufsrecht. Bisher wurde nach unserem Sachstand noch kein Bauantrag beim Landratsamt Ansbach eingereicht. Sobald die Marktgemeinde neue Informationen bekommt, halten wir Sie weiter über die Entwicklungen auf dem Laufenden. Dies soll dann auch nach Möglichkeit durch eine Informationsveranstaltung unter Leitung des Landratsamtes sichergestellt werden.

Marktgemeinde Bechhofen

http://www.markt-bechhofen.de//rathaus-service/aktuelles