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Eingeschränkter Dienstbetrieb im Rathaus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund mehrerer Personalausfälle ist im Rathaus derzeit nur ein stark eingeschränkter Dienstbetrieb im Bereichdes Gewerbe-, des Ordnungs- und des Straßenverkehrsamtes möglich. Es kann zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten in der Sachbearbeitung kommen. Sachverhalte werden ausschließlich nach Dringlichkeit abgearbeitet. Bei Angelegenheiten, die das Standesamt betreffen, wenden Sie sich bitte bis auf Weiteres an die Stadt Herrieden (Terminvereinbarung unter 09825/808-29 - siehe dazu auch separate Meldung).

 

Steuern und Gebühren

Hauptbereich

Steuern

Grundsteuer

Die neue Grundsteuer in Bayern – Grundsteuerreform

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst: Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen.

Die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

  

Weitere Informationen....

Steuerinformationen - Die Grundsteuerreform in Bayern.
Ein Überblick für Eigentümerinnen und Eigentümer (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat)

Daten für die Grundsteuererklärung - Angebot der Bayerischen Vermessungsverwaltung

Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG) Vom 10. Dezember 2021