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Eingeschränkter Dienstbetrieb im Rathaus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund mehrerer Personalausfälle ist im Rathaus derzeit nur ein stark eingeschränkter Dienstbetrieb im Bereichdes Gewerbe-, des Ordnungs- und des Straßenverkehrsamtes möglich. Es kann zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten in der Sachbearbeitung kommen. Sachverhalte werden ausschließlich nach Dringlichkeit abgearbeitet. Bei Angelegenheiten, die das Standesamt betreffen, wenden Sie sich bitte bis auf Weiteres an die Stadt Herrieden (Terminvereinbarung unter 09825/808-29 - siehe dazu auch separate Meldung).

 

Aktuelles

Hauptbereich

Hinweise zum neuen Konsumcannabisgesetz

icon.crdate25.04.2024

Regeln und Grenzen für den Konsum

Zum 01.04.2024 ist das neue Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis in Kraft getreten.

Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass gemäß § 5 des Gesetzes der Konsum von Cannabis unter anderem in folgenden Bereichen verboten ist:

  • In unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ACHTUNG: Dies betrifft in aller Regel auch Veranstaltungen wie z.B. die jetzt anstehenden Maibaumfeste!
  • In Schulen und in deren Sichtweite
  • Auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
  • In Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite
  • In öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
  • In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • Innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite

Mit „Sichtweite“ im Sinne des Gesetzes ist ein Umkreis von 100 Meter gemeint.